Maklerlohn für den
Hausmeister?
Ein Hausmeister darf keinen Maklerlohn verlangen, wenn er in dem Haus,
in dem sich das vermittelte Objekt befindet, auch nur geringe Verwaltungstätigkeiten
ausführt und somit Zweifel an seiner Neutralität aufkommen könnten. Bei
der Beurteilung dieser Frage ist auf den Empfängerhorizont des Interessenten
abzustellen.
(LG Paderborn, Urteil vom 22.10.98, Az.: 1 S 158/98)
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Zustandekommen eines
Maklervertrages
Ein Maklervertrag mit einem Interessenten wird nur dann geschlossen,
wenn der Makler eindeutig darauf hinweist, daß die Maklerprovision vom
Erwerber zu zahlen ist. Ein bloßer Hinweis auf die Provisionszahlungspflicht
, "Kaufpreis + Provision", reicht nicht, da auch der Verkäufer gemeint
sein könnte.
(OLG Hamm, Urteil vom 9.2.1998, Az.: 18 U 120/97)
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