An dieser Stelle wollen wir Ihnen Informationen
über Urteile mit Bezug zur Baufinanzierung anbieten.
Vollstreckungsklausel in Bauvertrag
ist unwirksam
Eine in einem notariellen Vertrag enthaltene Allgemeine Geschäftsbedingung,
mit der sich der Erwerber eines noch zu errichtenden Hauses der sofortigen
Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft, und der
Unternehmer berechtigt ist, sich ohne weitere Nachweise eine vollstreckbare
Ausfertigung der Urkunde erteilen zu lassen, ist unzulässig.