BauGB - §224.
Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine vorzeitige Besitzeinweisung hat keine aufschiebende Wirkung. § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung ist entsprechend anzuwenden.
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last update 24.09.2024