BauGB - §202. Schutz des Mutterbodens

Bücherschrank Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.
Zur Übersicht BauGB bzw. zurÜbersicht Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten;
Verwaltungsverfahren; Planerhaltung §200 - §216 BauBG


HomeHome

EnzyklopädieZurück
SiteService.delast update 24.09.2024