Schwerpunkt für den Einsatz solcher Finanzhilfen sind
1. die Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren
in ihrer städtebaulichen Funktion unter besonderer Berücksichtigung
des Wohnungsbaus sowie der Belange des Denkmalschutzes und der
Denkmalpflege,
2. die Wiedernutzung von Flächen, insbesondere der
in Innenstädten brachliegenden Industrie-, Konversions-
oder Eisenbahnflächen, zur Errichtung von Wohn- und Arbeitsstätten,
Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen unter Berücksichtigung
ihrer funktional sinnvollen Zuordnung (Nutzungsmischung) sowie
von umweltschonenden, kosten- und flächensparenden Bauweisen,
3. städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer
Mißstände.
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