Die Sanierung soll mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern
und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden.
Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung bei der Sanierung und zur Durchführung
der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen
des Möglichen beraten werden. |