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Architektenrecht

fehlerhafte Architektenleistung

Ein Mangel des Architektenwerks kann vorliegen, wenn gemessen an der vertraglichen Leistungsverpflichtung ein übermäßiger Aufwand getrieben wird oder die geschuldete Optimierung der Nutzbarkeit des Gebäudes (z.B. Verhältnis Nutzfläche/Verkehrsfläche) nicht erreicht wird. Vorgaben des Bauherren sind auch dann verbindlich, wenn sie erst im Laufe des Planungsprozesses gemacht werden.
(Bundesgerichtshof, VII ZR 259/96 vom 22.01.1998)
Maßgeblichkeit der HOAI

Mindest- und Höchtsätze der HOAI sind für die Höhe der Vergütung maßgeblich, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung in den Leistungsbildern der HOAI beschrieben ist. Die Zuordnung des Vertrages zu den Vertragstypen des Schuldrechts ist für die Frage der Anwendbarkeit der Mindest- und Höchstsätze für die Höhe der Vergütung unerheblich.
(Bundesgerichtshof, VII ZR 125/99 vom 18.05.2000)


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