Errichtung von Hoch- und Tiefbauten, die überwiegend
landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen, Gärtnerei- oder Fischereizwecken
dienen.
Zum landwirtschaftlichen Hochbau zählen zum Beispiel Scheunen, Silos,
Ställe und Garagen für Traktoren, in der Regel jedoch nicht Wohnhäuser
zur Unterbringung von landwirtschaftlichen Arbeitskräften oder des Leiters
des landwirtschaftlichen Betriebes.
Verfügt ein Gebäude sowohl über Wohn- als auch über Nutzfläche (zum Beispiel
Wohnungen und Stallungen unter einem Dach), so wird es nur dann dem landwirtschaftlichen
Bau zugeordnet, wenn die Nutzfläche überwiegt.
Zum landwirtschaftlichen Tiefbau rechnen zum Beispiel Entwässerungsanlagen
und sonstige Wasserbauten, die besonders der Intensivierung der Landwirtschaft
dienen.
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