Bauplattform

Wohneigentumsförderung

Seit Januar 2004 gelten neue Bestimmungen für Eigenheimzulage und Wohnungsbauprämie

Seit Januar ist vieles anders. Weniger Pendlerpauschale, dafür mehr Zuzahlungen bei Medikamenten und die Praxisgebühr. Durch die Gesetzesänderungen werden außerdem Bausparer, Hausbesitzer und solche, die es werden wollen, belastet. Auch wenn der Subventionsabbau nicht so drastisch ausfiel wie geplant. Die komplette Abschaffung der Eigenheimzulage konnte noch verhindert werden. Die Diskussionen um die Förderung werden jedoch weitergehen.
Hier die Änderungen auf einen Blick:

Eigenheimzulage

In diesem Bereich gibt es die gravierendsten Einschnitte. Zwar zahlt Vater Staat die Eigenheimzulage nach wie vor acht Jahre lang einmal in Jahr (im März). Doch ansonsten ändert sich vieles. Während bisher der Erwerb von gebrauchten und neuen Immobilien durch unterschiedlich hohe Zulagen gefördert wurde, wird die Anschaffung von selbst genutztem Eigentum nun einheitlich subventioniert - egal ob Neu- oder Altbau.

Der Grundfördersatz liegt seit Januar einheitlich bei 1.250 Euro (vorher: 2.556 Euro für Neubau, 1.278 Euro für Altbau). Hinzu kommt ein so genanntes Baukindergeld von 800 Euro (früher 767 Euro) pro Kind, das noch bei den Eltern wohnt beziehungsweise für das die Eltern Anspruch auf Kindergeld haben.

Einkommensgrenzen

Eine deutliche Verschlechterung gibt es bei den Einkommensgrenzen. Um in den Genuß der Eigenheimzulage zu kommen, darf ein Alleinstehender im Erwerbsjahr und im Jahr zuvor zusammen nicht mehr als 70.000 Euro verdienen (positive Einkünfte, früher: 81.807 Euro). Bei Verheirateten liegt die Grenze bei 140.000 Euro (vor 2004: 163.614 Euro).
Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze noch einmal um 30.000 Euro. Diese Neuregelungen gelten allerdings nicht für bereits genehmigte Zulagen.

Wohnungsbauprämie

Auch die Wohnungsbauprämie wurde gekürzt. Ab diesem Jahr erhalten Bausparer nur noch 8,8 statt bisher 10 Prozent der jährlichen Höchstsparrate. Diese beträgt nach wie vor 512 Euro bei Singles und 1.024 Euro bei Verheirateten.

Das heißt: Der Staat zahlt jährlich maximal 45,06€ pro Jahr an Alleinstehende. Paare erhalten bis zu 90,11 Euro.
Achtung: Diese Neuregelung gilt sowohl für alte als auch für neue Bausparverträge.

Arbeitnehmersparzulage
Bisher bekam der Arbeitnehmer für das Bausparen eine Sparzulage von neun Prozent auf eine maximale jährliche Sparrate von 480 Euro.

Hier hat sich nur wenig geändert: Die neun Prozent bleiben, die Sparrate wurde allerdings auf 470 Euro pro Jahr reduziert. Auch diese neuen Regelungen gelten für Alt- und Neuverträge!


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