Seit Januar 2004 gelten neue Bestimmungen für Eigenheimzulage
und Wohnungsbauprämie
Seit Januar ist vieles anders. Weniger Pendlerpauschale, dafür
mehr Zuzahlungen bei Medikamenten und die Praxisgebühr. Durch
die Gesetzesänderungen werden außerdem Bausparer, Hausbesitzer
und solche, die es werden wollen, belastet. Auch wenn der Subventionsabbau
nicht so drastisch ausfiel wie geplant. Die komplette Abschaffung
der Eigenheimzulage konnte noch verhindert werden. Die Diskussionen
um die Förderung werden jedoch weitergehen. Eigenheimzulage In diesem Bereich gibt es die gravierendsten Einschnitte. Zwar zahlt Vater Staat die Eigenheimzulage nach wie vor acht Jahre lang einmal in Jahr (im März). Doch ansonsten ändert sich vieles. Während bisher der Erwerb von gebrauchten und neuen Immobilien durch unterschiedlich hohe Zulagen gefördert wurde, wird die Anschaffung von selbst genutztem Eigentum nun einheitlich subventioniert - egal ob Neu- oder Altbau. Der Grundfördersatz liegt seit Januar einheitlich bei 1.250 Euro (vorher: 2.556 Euro für Neubau, 1.278 Euro für Altbau). Hinzu kommt ein so genanntes Baukindergeld von 800 Euro (früher 767 Euro) pro Kind, das noch bei den Eltern wohnt beziehungsweise für das die Eltern Anspruch auf Kindergeld haben. Einkommensgrenzen Eine deutliche Verschlechterung gibt es bei den Einkommensgrenzen.
Um in den Genuß der Eigenheimzulage zu kommen, darf ein Alleinstehender
im Erwerbsjahr und im Jahr zuvor zusammen nicht mehr als 70.000 Euro
verdienen (positive Einkünfte, früher: 81.807 Euro). Bei
Verheirateten liegt die Grenze bei 140.000 Euro (vor 2004: 163.614
Euro). Wohnungsbauprämie Auch die Wohnungsbauprämie wurde gekürzt. Ab diesem Jahr erhalten Bausparer nur noch 8,8 statt bisher 10 Prozent der jährlichen Höchstsparrate. Diese beträgt nach wie vor 512 Euro bei Singles und 1.024 Euro bei Verheirateten. Das heißt: Der Staat zahlt jährlich maximal 45,06€
pro Jahr an Alleinstehende. Paare erhalten bis zu 90,11 Euro. Arbeitnehmersparzulage Hier hat sich nur wenig geändert: Die neun Prozent bleiben,
die Sparrate wurde allerdings auf 470 Euro pro Jahr reduziert. Auch
diese neuen Regelungen gelten für Alt- und Neuverträge! |
Sie sind der. Besucher |