KfW-Programm zur CO2-Minderung

Finanzierung von Investitionen in Wohngebäuden
in den alten Ländern und Berlin (West)

Geförderte Maßnahmen:
Investitionen zur Co2-Minderung bzw. zur Energieeinsparung an Wohngebäuden
Fördergebiet:
Alte Bundesländer und Berlin-West
Förderbetrag bzw. Bemessungsgrundlage:
entsprechend der Investitionshöhe, maximal DM 300,- pro qm Wohnfläche
Förderart:
Gewährung eines Darlehens
Konditionen (Stand 12.03.2002)
Nominalzins: 4,50 % p.a.
Effektivzins: 5,18 % p.a.
Festschreibungszeit: 20 Jahre
Auszahlung: 96 %
Bearbeitungsgebühr: 0,25 %
Tilgungsfreie Zeit: max. 3 Jahre
Tilgung: innerhalb der Gesamtlaufzeit von 20 Jahren in gleichmäßigen Raten, d.h. mind. 5,00 % p.a.
Besicherung:
- private Kreditnehmer: bankübliche Sicherstellung (Grundschulden etc.)
- öffentlich rechtliche Kreditnehmer und Eigengesellschaften: 100 %ig modifizierte Ausfallbürgschaft der Gebietskörperschaft
Auflagen:
Weitergabe des Zinsvorteils gegenüber Kapitalmarktdarlehen an die Mieter
Antragstellung:
- bei privaten Kreditnehmern über die Hausbank
- bei öffentlich rechtlichen Kreditnehmern direkt bei der KfW
Sonstige Hinweise:
Kumulierungsverbot mit anderen öffentlichen Förderungen für die CO² Minderung bzw. Energieeinsparung
  Programmbeschreibung der KfW


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