Geförderte Maßnahmen: Investitionen zur Co2-Minderung bzw. zur Energieeinsparung an Wohngebäuden |
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Fördergebiet: Alte Bundesländer und Berlin-West |
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Förderbetrag bzw. Bemessungsgrundlage: entsprechend der Investitionshöhe, maximal DM 300,- pro qm Wohnfläche |
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Förderart: Gewährung eines Darlehens |
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Konditionen (Stand 12.03.2002) | |||||||||||||||
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Besicherung: - private Kreditnehmer: bankübliche Sicherstellung (Grundschulden etc.) - öffentlich rechtliche Kreditnehmer und Eigengesellschaften: 100 %ig modifizierte Ausfallbürgschaft der Gebietskörperschaft |
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Auflagen: Weitergabe des Zinsvorteils gegenüber Kapitalmarktdarlehen an die Mieter |
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Antragstellung: - bei privaten Kreditnehmern über die Hausbank - bei öffentlich rechtlichen Kreditnehmern direkt bei der KfW |
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Sonstige Hinweise: Kumulierungsverbot mit anderen öffentlichen Förderungen für die CO² Minderung bzw. Energieeinsparung |
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Programmbeschreibung der KfW |