Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - Z

Zusatzsicherheiten

Sie erfolgen durch Auslastung der Beleihungsgrenzen. Bei nicht ausreichender Bonität werden zur Deckung weitere Sicherheiten herangezogen. Zu diesen gehören:

  • Zusatzobjekte,
  • Bürgschaften von Banken,
  • Bürgschaftenvom Arbeitgeber,
  • Mitverpflichtungen von Verwandten,
  • die Abtretung von Ansprüchen aus Kapital- und Risikolebensversicherungen oder aus Bausparverträgen,
  • sowie die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren.


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