Sie entstehen bei dem Erwerb oder der Anschaffung eigengenutzter Immobilien. Es können vor dem Einzug anfallende Finanzierungskosten, wie zum Beispiel Bauzeitzinsen und Damnum in einer maximal Höhe von 3.500,- DM pauschal wie Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte bei der Einkommensteuerveranlagung abgesetzt werden. Auch Erhaltungsaufwendungen, die vor Bezug der selbstgenutzten Immobilie entstehen, werden bis zu einer Höhe von 22.500,- DM wie Sonderausgaben berücksichtigt. |