Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - T

Tilgungsstreckung

Tilgungsstreckung ergiebt sich, wenn in einem Darlehensvertrag ein Damnum vereinbart wird. Erhält der Darlehensnehmer bei der Auszahlung des Darlehens einen um das Damnum ermäßigten Betrag, entstehet eine Finanzierungslücke, die sich mit einem Zusatzdarlehen zur Finanzierung des Damnums ganz oder teilweise schließen läßt. Dieses Darlehen wird zuerst getilgt, währenddessen bleibt das Hauptdarlehen tilgungsfrei (so die Bezeichnung "Tilgungsstreckung").


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