Es ist der Eintritt eines neuen Darlehensnehmers im Einvernehmen aller Vertragsparteien in einen bestehenden Darlehensvertrag unter gleichzeitigem Ausscheiden des bisherigen Darlehensnehmers. Die Schuldübernahme muß mit der Darlehen gebenden Bank abgestimmt werden. Die Zustimmung wird gegeben, wenn der neue Schuldner hinsichtlich seiner Bonität mindestens genau so gut steht wie der bisherige Kreditnehmer ist. |