Schufa steht als Abkürzung für die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Diese ist eine Einrichtung der deutschen Kreditinstitute und anderer kreditgebender Unternehmen, um Mitgliedsinstitute vor Verlusten im Kreditgeschäft zu bewahren. Die Schufa erhält zu diesem Zweck von den ihr angeschlossenen Instituten Informationen zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmer. Die Schufa stellt die bei ihr vorhandenen Informationen unter Beachtung der strengen Vorschriften des Datenschutzes den Banken auf Anfrage zur Verfügung. Kreditinstitute, die Mitglieder der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) sind, haben sich verpflichtet, der SCHUFA mitzuteilen : - die Eröffnung und Schließung von Girokonten sowie nicht
vertragsgemäßes Verhalten bei deren Benutzung und Aus datenschutzrechtlichen Gründen und wegen der offenkundigen Durchbrechung des Bankgeheimnisses lassen sich die Kreditinstitute bei der Eröffnung eines Girokontos, bei Abschluß eines Kreditvertrages und bei Ausfertigung von Bürgschaftsübernahmeerklärungen von ihren Kunden die Schufa-Klausel unterschreiben, die die Kreditinstitute erst zu diesen Mitteilungen berechtigt. Wenn sie ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen, können die Kreditinstitute auch die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen anfordern (Schufa-Auskunft), genauso hat aber jeder Kunde das Recht, bei der örtlich zuständigen SCHUFA eine Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten einzuholen. Auskunftfreie Kredite finden Sie hier. |