Sie werden auch Taxkosten genannt. Für die Schätzung werden dem Darlehensnehmer Gebühren in Rechnung gestellt und im allgemeinen bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten. Diese Kosten stehen für eine Dienstleistung und sind somit nicht in die Berechnung des Effektivzinses einzubeziehen. |