Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - R

Rückauflassungsvormerkung

= Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Rückübertragung eines Grundstückes. Eine Eintragung der Rückauflassungsvormerkung kommt oft in Verbindung mit der Bebauung von Grundstücken der Städte und Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen vor, z.B. Erstellung einer Mindestwohnflächenzahl oder Bebauung nur für gewerbliche Nutzung. Wird eine solche Auflage nicht eingehalten, so hat der frühere Eigentümer einen Anspruch auf Rückauflassung.


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