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ist Finanzierungsbedarf über die geplante und abgeschlosse Summe hinaus. Sie wird immer dann erforderlich, wenn der ursprünglich ermittelte Bedarf an Fremdmitteln überschritten wird und daher zusätzliche Fremdmittel aufgenommen werden müssen. Dies kann zum Beispiel eintreten, wenn die Baukosten höher ausfallen als geplant. Für eine Nachfinanzierung muß genau wie bei der Erstfinanzierung ein Darlehensantrag bei der Bank gestellt werden. Schwierig wird die Nachfinanzierung immer dann, wenn die Beleihungsgrenze des Objektes bereits erreicht ist und durch die Mehrkosten keine Wertsteigerung erzielt wird (bei einer Wertsteigerung, zum Beispiel durch Dachgeschoßausbau oder größeren Grundriß, kann auch der Beleihungswert entsprechend nach oben korrigiert werden). Als Nachfinanzierungen werden auch zusätzliche Darlehen auf ein bereits beliehenes Objekt, z. B. für Modernisierungen, bezeichnet. |