Als Miete wird von den statistischen Ämtern in der Regel ausschließlich die Bruttokaltmiete erfaßt und in Form von "Miete je Wohnung" oder "Miete je Quadratmeter Wohnfläche" nachgewiesen. Die Bruttokaltmiete setzt sich zusammen aus der Nettokaltmiete und den kalten Betriebskosten. Die Nettokaltmiete umfaßt den monatlichen Betrag, der zwischen Mieter und Vermieter als Entgelt für die Nutzungsüberlassung der ganzen Wohnung oder sonstigen Wohneinheit vereinbart wurde. Zu den kalten Betriebskosten ("kalte Nebenkosten") rechnen die monatlich aufzuwendenden Beträge (Nebenkosten / Umlagen / Gebühren) für Wasser, Kanalisation (Abwasserbeseitigung), Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung und -beleuchtung, Schornsteinreinigung, Hauswart und Hausverwaltung, öffentliche Lasten (z.B. Grundsteuer), Gebäudeversicherungen, Kabelanschluß, Hausaufzug und Dienstleistungen für Gartenpflege. Finanzielle Vorleistungen, zum Beispiel Baukostenzuschüsse in Form einer Mietvorauszahlung beziehungsweise eines Mieterdarlehens, vermindern die Miete; es handelt sich dann um ermäßigt überlassenen Wohnraum. In der Bruttokaltmiete nicht enthalten sind Umlagen für den Betrieb einer Heizung oder Warmwasserversorgung, Strom, Gas, flüssige und feste Brennstoffe und Fernwärme (warme Betriebs- oder Nebenkosten). Ebenfalls nicht enthalten sind Umlagen für eine Garage oder einen Stellplatz, Zuschläge für die Überlassung von Einrichtungsgegenständen (Möbel, Kühlschränke, Waschmaschinen), für untervermietete Räume, Grundgebühren für eine Zentralwaschanlage, Überlassung von Hausgeräten sowie Kosten für die regelmäßige Instandhaltung und Reparatur der Wohnungen. |