Es ist zu unterscheiden zwischen kapitalbildender Lebensversicherung und Risikolebensversicherung. Bei der Risikolebensversicherung wird die Ablaufleistung (Versicherungssumme plus Überschußbeteiligung) nur dann ausgezahlt, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Risikolebensversicherungen bilden einen Schutz für die Hinterbliebenen. Da bei Risikolebensversicherungen die Kapitalbildung entfällt, ist der Versicherungsbeitrag wesentlich niedriger. Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung erhält der Versicherte zusätzlich zur Risikoabsicherung am Ende der Vertragslaufzeit die Ablaufleistung ausgezahlt. Letztere kann zur Tilgung von Darlehen verwendet werden. |