nennt man Änderungen bei Zinsanpassung, Bedingungsanpassung und Prolongation. Kurz vor Ablauf der Zinsfestschreibung werden hierfür für eine weitere Zeitspanne neue Konditionen festgelegt. Deshalb unterbreitet der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer vor Ablauf der Zinsfestschreibung ein neues Angebot für einen weiteren Festschreibungszeitraum, dessen Konditionen sich nach den aktuellen Verhältnissen am Kapitalmarkt richten. Kommt eine Vereinbarung zustande, besteht der Darlehensvertrag im übrigen fort. Grundsätzlich ist jeder Darlehensnehmer bei Konditionenanpassung berechtigt, den Vertrag zu kündigen und die Finanzierung bei seiner bisherigen Bank abzulösen. Es lohnt sich daher in jedem Fall, die aktuellen Angebote anderer Banken unter Preis-/Leistungsaspekten zu prüfen. |