Der Normalfall der Hypothek ist die Verkehrshypothek. Es gibt viele weitere Ausgestaltungsformen. Hierzu zählt die Sicherungshypothek mit den Unterformen Höchstbetragshypothek, Arresthypothek, Bauhandwerkersicherungshypothek, und Zwangshypothek. Diese kann für mehrere Forderungen verschiedener Gläubiger bestellt werden. Sie ist immer eine Buchhypothek. Solange die Forderung noch nicht endgültig festgestellt ist, gilt die Höchstbetragshypothek als vorläufige Eigentümergrundschuld. |