Pauschal angesetzter Betrag zum Bestreiten des normalen Lebensunterhalts. Hierfür sind folgende Mindestsätze (Haushaltspauschalen, Sockelbeträge) festgesetzt:
Für eine vierköpfige Familie bedeutet das, daß monatlich
mindestens € 1.300,00 für den Lebensunterhalt verbleiben müssen.
Werden die Pauschalen nicht erreicht, kann eine Beleihung ausnahmsweise
dennoch möglich sein, wenn andere günstige Umstände dafür
sprechen. |