Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - G

Grundflächenzahl

oder GRZ ist im Bebauungsplan festgelegt undstellt die maximal zulässige Grundfläche des Hauses im Verhältnis zur Grundstücksfläche dar. Oft ist eine GRZ von 0,4 erlaubt. Damit dürfen 40 % des Grundstücks bebaut werden.


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