Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - F

Fertighaus

Ein aus vorgefertigten Teilen errichtetes Gebäude. Ein Fertighaus kann in Massiv- oder Holzbauweise errichtet werden. Die meisten Fertighäuser in Deutschland sind in Holztafelbauweise errichtet. Ein Fertighaus wird entweder schlüsselfertig oder als Ausbauhaus geliefert, bei dem ein Teil des Innenausbaus vom Bauherrn in Eigenleistung erbracht wird. Möglich ist auch die Lieferung der Bauteile zur Selbsterrichtung durch den Bauherrn.

Von Ausnahmen abgesehen, sind Fertighäuser wie konventionell errichtete Häuser beleihbar. Einschränkungen können bei Ausbauhäusern gemacht werden. Der Fertighauslieferant tritt nicht gleichzeitig als Baufinanzierer auf und nimmt auch keine Bonitätsprüfungen vor. Um die Zahlung des Kaufpreises zum vereinbarten Zeitraum trotzdem abzusichern, verlangt er häufig eine Zahlungsübernahmegarantie der finanzierenden Bank. Die meisten Banken berechnen hierfür zwischen 0,5% und 1% des zu verbürgenden Nettobetrages.


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