Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - F

Fälligkeitsdarlehen

Im Gegensatz zu Annuitätendarlehen ist das Fälligkeitsdarlehen ein Darlehen, das am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt wird. Während der Laufzeit sind nur die Zinsen zu entrichten. In der Regel muß für die fehlende Tilgung ein Tilgungsersatz in Form einer Lebensversicherung oder eines Bausparvertrages abgeschlossen und an den Kreditgeber abgetreten werden. Diese Darlehensform bietet sich an, wenn zum Ende der Darlehenslaufzeit eine Lebensversicherung in mindestens gleicher Höhe fällig wird.

Siehe auch Tilgungsaussetzung.


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