Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - E

Einliegerwohnung

kleinere, abgeschlossene Wohnung in einem Eigenheim. Die Einliegerwohnung muß zur Anerkennung als solche bestimmte Kriterien der Ausstattung und Größe vorweisen, die in § 11 II.WoBauG geregelt sind.

Die Führung eines selbstständigen Haushalts muß für die (steuerliche) Anerkennung möglich sein. Erforderlich ist eine Abgrenzung zu anderen Gebäudeteilen, das Vorhandensein einer Küche, Belüftbarkeit, natürliche Beleuchtung sowie eine Größe von mindestens 25 Quadratmetern.

Das Vorhandensein einer Einliegerwohnung führt zu einer steuerlichen Bewertung als Zweifamilienhaus.

Ist die Hauptwohnung eigengenutzt, die Einliegerwohnung vermietet, so können für die Einliegerwohnung anteillige Werbungskosten geltend gemacht werden.


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