Damnum ist die Differenz zwischen Nominalbetrag und Auszahlungsbetrag eines Hypothekendarlehens (Disagio). Das Damnum kann steuerrechtlich abgesetzt werden, wenn die Immobilie vermietet wird. Bei Eigennutzung wird kein Damnun akzeptiert. Dafür wird steuerlich eine Finanzierungskostenpauschale von DM 3.500,- berücksichtigt. Bei der Festlegung eines Damnums ist der Darlehensnominalzins entsprechend niedriger, der Effektivzins jedoch identisch. (Siehe auch Auszahlungskurs, Konditionen.) |