Wenn im Rahmen der Baufinanzierungen Bürgschaften, vor allem von Kreditinstituten, eingesetzt werden, erhebt der Bürge für die Übernahme des Risikos sowie den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand eine einmalige oder laufende Bürgschaftsgebühr (Avalgebühr), die dem Kreditnehmer in Rechnung gestellt wird. |