Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - B

Bonität

Die Bank überprüft aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§18KWG) bei ihrer Kreditentscheidung die Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kunden,d. h., daß nach Abzug der für eine angemessene Lebensführung erforderlichen Beträge von den regelmäßig erzielten Einkünften, die laufenden Kreditkosten (Belastung) inklusive Sicherheitspuffer gedeckt sind.

Desweiteren erfolgt eine Prüfung über die bisherige Einhaltung von Kreditverpflichtungen. Aus diesem Anlaß werden Schufa-Auskünfte eingeholt. Die Bonität ist somit ein Qualitätsmerkmal des Schuldners.


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