Dies sind Kosten für den laufenden Unterhalt einer Immobilie , wie Heizkosten, Grundsteuer , Feuerversicherungsbeiträge, Reparaturen u.s.w. Es muß zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten unterschieden werden. Nicht umlagefähige Kosten dürfen nicht mit dem Mieter abgerechnet werden. |