Dies sind Zinsen für den Zeitraum zwischen Darlehenszusage und Auszahlungszeitpunkt. Bereitstellungszinsen sind frei vereinbar und werden erhoben, weil die Bank die Mittel bereits bei der Darlehenszusage durch den Verkauf von Pfandbriefen beschafft und damit schon ab diesen Zeitpunkt selbst eine laufende Zinsverpflichtung eingeht. |