Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - B

Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze für erststellige Hypotheken (Rangstelle) beträgt 60% des ermittelten Grundstücks- und Gebäudewertes (Beleihungswert, Wertermittlung).

Hypothekenbanken geben aber auch Darlehen, die diese Grenze überschreiten - in der Regel bis zu 80% des Beleihungwertes gegen einen entsprechenden Zinsaufschlag (Nachrangfinanzierung).
Die Mittel solcher Darlehen werden durch den Verkauf von Pfandbriefen beschafft.


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