Die Beleihungsgrenze für erststellige Hypotheken (Rangstelle) beträgt 60% des ermittelten Grundstücks- und Gebäudewertes (Beleihungswert, Wertermittlung). Hypothekenbanken geben aber auch
Darlehen, die diese Grenze überschreiten - in der Regel bis zu 80% des
Beleihungwertes gegen einen entsprechenden Zinsaufschlag (Nachrangfinanzierung). |