Unternehmen, die Grundstücke erwerben um im eigenen Namen und mit eigenen finanziellen Mitteln (auf eigene Rechnung) Wohn- und Gewerbebauten zu errichten, um sie anschließend zu verkaufen. Für die Ausübung ihrer Tätigkeit bedürfen sie einer behördlichen Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung. Sie unterliegen wesentlichen Beschränkungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung. Insbesondere sind Immobilienkäufer durch zwingende Sicherheitsvorschriften geschützt, die vor allem nur eine am Baufortschritt orientierte Zahlung in bestimmten Prozentsätzen der Vertragssumme vorschreiben. |