Durch fehlerhafte Entwürfe, Ausführung oder nicht einwandfreies Material verursachte Mängel am Bauvorhaben. Bei der Abnahme durch den Bauherrn sollte bei erkennbaren Mängeln ein schriftlicher Vorbehalt niedergelegt werden, damit sich später daraus ergebende Schäden und die dadurch bedingten Beseitigungskosten gegenüber dem Verursacher eventuell geltend gemacht werden können. |