Auszahlung (Valutierung) des Darlehens erfolgt erst, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Sind gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt, kann das Darlehen dann trotzdem vorher ausgezahlt werden, sofern auf ein Notaranderkonto gezahlt wird oder eine Notarbestätigung zur Erfüllung der Voraussetzungen vorliegt. In diesen Fällen trägt dann der Notar Gewähr für die korrekte Verwendung der Darlehenssumme. Bei fertigen Gebäuden wird das Darlehen üblicherweise in einem Betrag, bei Neubauten entsprechend dem Baufortschritt in Teilbeträgen ausgezahlt. Grundlage für die Teilauszahlung ist häufig die MaBV. |