Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - A

Arbeitnehmer - Sparzulage

Der Staat gewährt für vermögenswirksame Leistungen nach dem fünften Vermögensbildungsgesetz eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in den vom Gesetz genannten Anlage- und Vertragsformen anlegt.

Die Gewährung der Sparzulage ist an Einkommensgrenzen gebunden, d.h. sie muß jährlich nachträglich beantragt werden und wird dann vom Finanzamt an den Sparer ausgezahlt. Sie ist an bestimmte Anlageformen gekoppelt, von denen auch die Höhe der Zulage abhängt.

Gefördert werden:

- Anlagen in Vermögensbeteiligungen (z.B. Anteile an Aktienfonds), die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 20% vom Anlagebetrag,
- Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus (z.B. Beiträge für einen Bausparvertrag, falls die Bausparsumme für entsprechende Maßnahmen verwendet wird), die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 10% vom Anlagebetrag.

Der Anlagehöchstbetrag ist in beiden Fällen 936,- DM je Kalenderjahr.


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