Der Staat gewährt für vermögenswirksame Leistungen nach dem fünften Vermögensbildungsgesetz eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in den vom Gesetz genannten Anlage- und Vertragsformen anlegt. Die Gewährung der Sparzulage ist an Einkommensgrenzen gebunden, d.h.
sie muß jährlich nachträglich beantragt werden und wird dann vom Finanzamt
an den Sparer ausgezahlt. Sie ist an bestimmte Anlageformen gekoppelt,
von denen auch die Höhe der Zulage abhängt. |