Abtretung ist die Übertragung von Forderungen und Rechten vom bisherigen
Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger
(Zessionar) durch einen Vertrag.
Abtretungsmöglichkeiten:
- Abtretung einer Grundschuld. Praktisch bedeutsam ist die Abtretung
einer Grundschuld besonders bei Umschuldungen.
Sie erübrigt die Eintragung einer neuen
Grundschuld im Grundbuch zugunsten des neuen
Darlehensgebers. Voraussetzung dafür ist jedoch, daß die
Bedingungen der abzutretenden Grundschuld den Anforderungen des
neuen Gläubigers entsprechen (Zinssatz,
Nebenleistungen, Vollstreckbarkeit). Auch die Teilabtretung von
Grundschulden ist möglich.
- Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus Bausparverträgen oder Lebensversicherungen
(Tilgungsaussetzung).
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