Im Jahr 2001 wurde in ganz Österreich die Errichtung von 40.500 Wohnungen bewilligt. Erstmalig können diese vorläufigen Zahlen auch nach der Gebäudeart aufgegliedert werden: Rund 15.600 dieser Wohnungen lagen in Ein- und Zweifamilienhäusern, etwa 17.400 in Mehrgeschoßbauten. Wie schon der Vergleich der Bewilligungszahlen der Jahre 1998 bis 2000 zeigt, befinden wir uns in einer Phase niedrigerer Bewilligungszahlen (jährlicher Rückgang um je grob ein Zehntel). 2001 setzt sich dieser Trend abgeschwächt fort: Der Vergleich zu den endgültigen Ergebnissen 2000 zeigt ein weiteres Minus von 2%. Dieser Rückgang könnte allerdings bei den endgültigen Zahlen über 2001 noch etwas höher ausfallen, da es insbesondere in einem Volkszählungsjahr (Stichtag 15.5.2001) vermehrt zu nachträglichen Bereinigungen in Zusammenhang mit den Adressen kommen kann. Der Rückgang bei den Baubewilligungen ist vorwiegend auf die Ein- und Zweifamilienhäuser zurückzuführen, während beim Mehrgeschoßbau sogar eine Zunahme gegenüber dem Berichtsjahr 2000 festzustellen ist, die restlichen Gruppen bleiben annähernd konstant. Baubewilligte Wohnungen im 4. Quartal 2001 (vorläufige Zahlen) Im 4. Quartal 2001 wurde in den österreichischen Gemeinden die Errichtung von ca. 4.200 Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern und rund 5.700 in größeren Wohngebäuden bewilligt. Gegenüber dem 4. Quartal 2000 liegen die Werte wieder mit Ausnahme der mehrgeschossigen Bauten in allen restlichen Unterpositionen darunter. Diese Verschiebung zugunsten der Wohngebäude mit mindestens 3 Wohnungen geht dabei zu Lasten der Ein- und Zweifamilienhäuser und auch der Bewilligung von neuen Wohnungen bei bereits bestehenden Gebäuden. Bei der Interpretation der Daten muß im Hinblick auf die insgesamt ersichtlichen Quartalschwankungen bedacht werden, daß die Daten, die auf den baupolizeilich bewilligungspflichtigen Ansuchen aufbauen, teilweise nur den Zeitpunkt der Verwaltungstätigkeit widerspiegeln. Andererseits sind die Ergebnisse auch von den mehr oder weniger erfolgreich bei den Gemeinden umgesetzten Quartalsmelderhythmen beeinflusst.
Meldung an EUROSTAT Durch die Ratsverordnung (EG) Nr. 1165/98 wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, nach gemeinsamen Vorgaben zu melden. Dazu zählen folgende Bestimmungen:
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