Technik
Bleirohre

Seit über 20 Jahren dürfen bei der Hausinstallation keine Leitungsrohre aus Blei mehr verwendet werden.

In Altbauten finden sich noch häufig Bleirohre, durch die das Trinkwasser fließt. Je nach chemischer Eigenschaft des Trinkwassers kann Blei gelöst werden, und die Bewohner des Hauses nehmen regelmäßig eine bestimmte Bleimenge über das Trinkwasser zu sich, was zu einer schleichenden Vergiftung führen kann.

Mieter können sich gegen Bleirohre wehren, wenn das Trinkwasser eine überhöhte Bleikonzentration aufweist. Nach der Trinkwasserverordnung sind höchstens 40 Mikrogramm pro Liter erlaubt. Ansprüche auf Schadensersatz oder Austausch der Bleirohre kann der Mieter nur dann gegen die Wasserwerke richten, wenn schon das in das Haus gelieferte Trinkwasser einen erhöhten Bleigehalt aufweist. Beruht die hohe Bleikonzentration aber auf Bleirohren in der veralteten Hausinstallation, muß sich der Mieter an den Vermieter halten.

Soweit die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung regelmäßig und spürbar überschritten werden, liegt ein Mangel der Mietsache vor. Der Mieter ist zu einer Mietminderung zwischen 5 und 10 Prozent berechtigt. Der Vermieter muß diesen Mangel der Mietsache beseitigen, notfalls muß er die Bleirohre komplett austauschen. Dieser Austausch ist keine Modernisierung, die zu einer Mieterhöhung führt. Der Austausch der Bleirohre ist eine Instandsetzungsmaßnahme, die der Vermieter bezahlen muß.

Wir raten, in Altbauten zu prüfen, ob noch Bleirohre in der Hausinstallation vorhanden sind. In diesem Fall sollte man das Trinkwasser vor jeder Nutzung einige Zeit ablaufen lassen. Hat das Wasser längere Zeit in der Leitung gestanden, zum Beispiel am frühren Morgen, ist die Bleikonzentration besonders hoch. Klarheit über die genaue Bleikonzentration muß dann ein Gutachten schaffen.

Für weitere Informationen können Sie sich an die örtlichen Gesundheitsämter, den Mieterverein oder Hausbesitzerverein wenden.


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SiteService.delast update 25.03.2024