Baulexikon
Geschlossene Immobilienfonds

Aussenanlagen Geschlossene Fonds bieten meistens attraktive Steuervorteile und werden deshalb auch Steuersparfonds oder Kapitalanlage mit Steuervorteil genannt.

Bei geschlossenen Fonds investieren mehrere Anleger in ein größeres Projekt, d.h. daß der Anlegerkreis begrenzt ist. Sie stellen Eigenkapital zur Verfügung und werden Miteigentümer über die Beteiligung an einer Gesellschaft. Neben dem Eigenkapital ist die Finanzierung des Projektes in der Regel mit Fremdkapital gesichert, das von einer Bank zur Verfügung gestellt wird.

Gesellschaftsanteile werden in der Regel ab DM 20.000 angeboten. Anders als bei offenen Fonds oder Aktien- und Rentenfonds ist das zur Verfügung stehende Eigenkapital begrenzt. Sind alle Anteile verkauft, wird der Fonds geschlossen. Der Investorenkreis ist damit limitiert.

Geschlossene Fonds eignen sich insbesondere für Anleger, die mit begrenztem Kapitaleinsatz und einem Minimum an Arbeitsaufwand am wirtschaftlichen Nutzen eines Großprojektes teilhaben möchten. Oft handelt es sich dabei um Immobilienprojekte. Immobilienfonds haben rund 60% Anteil am Gesamtmarkt der steuersparenden Kapitalanlagen.

Geschlossene Fonds werden steuerlich gefördert, da sie Eigenkapital für unternehmerische Aktivitäten für Infrastrukturprojekte oder besonders förderungswürdige Industrien zur Verfügung stellen.

Der Anleger erwartet laufende Ausschüttungen, Steuervorteile und eine positive Wertentwicklung. Die einzelnen Fondstypen werden diesen Ansprüchen unterschiedlich gerecht. Der Markt verlangt auch bei den geschlossenen Fonds nach Produkten , die eine höhere Rendite aufweisen. Ein Verlust des Kapitaleinsatzes kann insbesondere bei höher rentierlichen Fonds, aber auch allen anderen, nicht ausgeschlossen werden. Die Haftung der Anleger ist durch die gesellschaftsrechtliche Konstruktion in der Regel aber auf die Höhe des eingezahlten Kapitals begrenzt. Hier sollte in jedem Falle die Chancen/Risiken - Struktur des Fonds genau betrachtet werden. Fast alle Angebote erfordern umfangreiches Produkt- und Marktwissen. Dieses Wissen ist bei den Vertriebspartnern der Fonds im Allgemeinen vorhanden.

Die Aufbereitung der jeweiligen Investition, die einfache Handhabung für den Anleger und die unterschiedlichen Sicherheitenkonzepte verursachen zusätzliche Aufwendungen, die im Investitionsplan der Angebote beschrieben werden. Sie betragen zwischen 10 bis 15 % des Gesamtaufwandes. Diese "weichen Kosten" werden benötigt für Höchstkosten- und Platzierungsgarantien, für den Vertrieb des Eigenkapitals, für Treuhänder, Steuerberater und Fondsverwaltung. Bei höheren Kosten ist hier genauer auf die Verwendung zu achten.

Für die Beurteilung der steuerlichen Seite ist steuerliche Einkunftsart der Fondsbeteiligung entscheidend. Bei Immobilienfonds handelt es sich meist um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Mit der Einführung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 sind die reinen Steuersparmodelle faktisch nicht mehr im Angebot. In in der Fondsbranche werden § 2b EStG (Verlustzuweisungsgesellschaften) sowie § 2 Abs. 3 (Mindestbesteuerung) heftig diskutiert. Beide Paragraphen sind von Bedeutung für die steuerliche Behandlung von Fondsangeboten. Diesbezüglich finden sich Angaben im Prospekt. Auch unter Erbschafts- und Schenkungssteuergesichtspunkten kann der Erwerb von geschlossenen Fonds interessant sein. Konsultieren Sie bitte diesbezüglich unbedingt Ihren Steuerberater.

Eine Sonderform sind die 6b-Fonds. Bei diesem Fondstyp können Unternehmer, die bis Jahresende 1998 Rücklagen gebildet haben, unter bestimmten Voraussetzungen diese Rücklagen steuerfrei auflösen. Sie investieren dazu in die Fonds nach §6b EStG (Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter). Auch hier ist unbedingt der Steuerberater zu Rate zu ziehen.

Beteiligungen an geschlossenen Fonds werden nicht an der Börse gehandelt. Das Kapital ist meist mittel- bis langfristig gebunden. Insoweit eignet sich diese Anlageform nur für Anleger, die nicht kurzfristig auf ihr Geld angewiesen sind und an keine schnelle Wiederveräußerung denken. Einen Steuervorteil zu realisieren und sich kurzfristig wieder von dem Fondsinvestment zu trennen ist steuerschädlich und führt zu einer entsprechenden Nachversteuerung da die Einkunftserzielungsabsicht Voraussetzung für das steuerliche Konzept darstellt. Unter steuerlichen Gesichtspunkten sind Anteile an geschlossenen Fonds daher nur eingeschränkt veräußerbar.

Grundsätzlich kann jeder Fonds auflegen. Eine Lizenz ist nicht erforderlich und behördliche Prüfungen oder ähnliches sind nicht vorgesehen. Geschlossene Fonds fallen nicht unter das Kapitalanlagegesetz, staatliche Aufsicht existiert nicht. Es hat sich etabliert, daß Fondsprospekte nach den Regeln des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) konzipiert werden und auch entsprechende Prospektprüfungsberichte angefertigt werden. Die im Regularien des IDW fordern bestimmte Inhalte und Darstellungen. Umso wichtiger ist es, dass sich die Anleger vor einer Kaufentscheidung intensiv über den Produktanbieter und das jeweilige Produkt informieren. Wer sind die Partner bei dem jeweiligen Angebot, welche Erfahrungen haben Sie und mit welchen Gesellschaften arbeiten sie zusammen? Dies sind Punkte, die vor einer Anlageentscheidung zufriedenstellend beantwortet werden sollten.


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