Baulexikon
Definition gewerbliche Betriebsgebäude

gewerbliche BetriebsgebaeudeGewerbliche Betriebsgebäude: Nichtwohngebäude, die den Zwecken der gewerblichen Wirtschaft dienen und nicht anderen Gebäudegruppen zugeordnet werden können, Gebäude in Stahl- und Stahlbetonskelettbauweise. Dazu rechnen z.B. Fabrik- und Werkstattgebäude, Handels- und Lagergebäude und Verkehrsgebäude (sofern sie überdacht und von Wänden umschlossen sind).

Nicht zu den gewerblichen Betriebsgebäuden zählen Büro- und Verwaltungsgebäude, Gaststätten, Heilbäder, Lichtspielhäuser, Wäschereien, Hotels und Pensionen. Im Unterschied zu den gewerblichen Betriebsgebäuden werden beim gewerblichen und industriellen Bau auch Bürogebäude und der gewerbliche Tiefbau erfaßt. Die Begriffe "gewerbliche Betriebsgebäude" und "nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude" sind inhaltlich identisch.


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