Unbebaute Grundstücke, die nach öffentlich-
rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Hierzu zählen unbebaute
Grundstücke oder Grundstücksteile, die von der Gemeinde für
die Bebauung vorgesehen sind, bei denen die baurechtlichen Voraussetzungen
für die Bebauung vorliegen und deren Erschließungsgrad die
sofortige Bebauung gestattet.
Baureifes Land liegt i. A. an endgültig oder vorläufig ausgebauten
Straßen und ist in der Regel bereits in passende Parzellen eingeteilt.
Zum baureifen Land gehören auch Baulücken und städtebautechnisch
aufgeschlossener Grundbesitz, der nur eine geringe oder keine Bebauung
zeigt.
Ein Trenngrundstück ist baureifes Land, wenn es durch Hinzunahme
eines Nachbargrundstücks bebaut werden kann.
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