Baulexikon
Definition Baupreisindex

Baupreisindex

Baupreisindizes spiegeln die Entwicklung der Preise für den Neubau und die Instandhaltung von Bauwerken wider. Es werden Preisindizes für folgende Bauwerksarten berechnet:

  • für den konventionellen Neubau im Hochbau (Wohngebäude, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude),
  • für den Neubau von Einfamiliengebäuden in vorgefertigter Bauart aus Holz,
  • für den Neubau im Tiefbau (Straßen, Brücken, Ortskanäle) und
  • für die Instandhaltung von Mehrfamiliengebäuden.

Wie wird der Indikator berechnet?

Da in der Regel - mit Ausnahme von vorgefertigten Einfamiliengebäuden - sehr individuell gebaut wird, lassen sich die Preise von Bauwerken kaum direkt vergleichen. Um trotzdem aussagefähige Ergebnisse zu erhalten, werden für die Ermittlung von Baupreisindizes die Preise der Bauleistungen, die für die Errichtung der Bauwerke notwendig sind, über die Zeit beobachtet. Bauleistungen lassen sich einfacher vergleichen als ganze Bauwerke. So gehören beispielsweise zum Bereich "Mauerarbeiten" u.a. die Bauleistungen "Porenbetonmauerwerk", "Nichttragende Trennwand" oder "Mauerwerk aus klein- bzw. großformatigen Steinen".

Für diese ausgewählten Bauleistungen werden vierteljährlich - in den Monaten Februar, Mai, August und November - Preise erhoben. Befragt werden rund 5 000 repräsentativ ausgewählte Unternehmen des Baugewerbes, die den Statistischen Landesämtern die im Berichtsmonat vertraglich vereinbarten Preise für aktuell (Basisjahr 2005) 186 ausgewählte Bauleistungen melden. Diese Preise sind Marktpreise bei Auftragsvergabe (keine Angebotspreise) ohne Umsatzsteuer. Die Statistischen Landesämter berechnen aus den von den Unternehmen gemeldeten Preisen für die Bauleistungen die durchschnittliche Preisentwicklung für die jeweilige Erhebungsposition (Bauleistung) auf Landesebene (Landesmesszahlen) und leiten sie an das Statistische Bundesamt weiter. Hier wird für jede Erhebungsposition aus der Landesmesszahl - gewogen mit den baugewerblichen Umsätzen in den Ländern - die Bundesmesszahl berechnet. Aus den Bundesmesszahlen werden schließlich die Preisindizes für die einzelnen Bauwerksarten berechnet, indem aus den Messzahlen - mit dem jeweiligen Gewichtungsschema für die Bauwerksart - ein gewogener Mittelwert berechnet wird.

Die Gewichtungsschemata werden erstellt, indem aus Abrechnungsmaterialien für ausgewählte Baumaßnahmen einer Bauwerksart die dort aufgeführten Bauleistungen den Erhebungspositionen zugeordnet und für jede Erhebungsposition die zugehörigen Kosten auf die Gesamtkosten der Baumaßnahme bezogen werden.

Die Indizes werden nach dem Laspeyres-Konzept berechnet, das in der deutschen Preisstatistik generell angewendet wird. Kennzeichnend für diesen Indextyp ist, dass er lediglich die Preisentwicklungen im Zeitablauf festhält und den Effekt von Mengenveränderungen als Folge veränderter Strukturen im Baugeschehen ausschließt. Die Gewichtungsschemata für die Berechnung der Preisindizes werden in etwa 5-jährigen Abständen an diese sich ändernden Strukturen angepasst.

Die Baupreisindizes sollen - wie die übrigen Preisindizes der amtlichen Statistik - nur reine Preisveränderungen messen. Dies wird dadurch erreicht, dass alle für die Höhe des Preises maßgeblichen Faktoren (vor allem Mengeneinheit der Bauleistung sowie deren qualitative Beschaffenheit) konstant gehalten werden. Ändert sich eines dieser Merkmale, so kann die Differenz zwischen dem neuen und dem zuletzt gemeldeten Preis eine unechte Preisveränderung enthalten, die durch Qualitätsbereinigungsverfahren eliminiert wird.

Wann wird der Indikator veröffentlicht?

Die Baupreisindizes werden etwa sechs Wochen nach Ende des Berichtsmonats mit einer Pressemitteilung veröffentlicht. Die Pressemitteilungen und der genaue Veröffentlichungskalender sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.

Wie genau ist der Indikator?

Die Auswahlgrundlage der Baupreisstatistik, also der Kreis der Berichtsstellen, bleibt im Gegensatz zu einer Stichprobenerhebung relativ unverändert. Bei einem Wechsel innerhalb der Auswahlgrundlage wird darauf geachtet, dass die neue Struktur der Berichtsstellen der Struktur der Grundgesamtheit entspricht, um die tatsächliche Preisentwicklung im Bauwesen widerzuspiegeln.


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