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Börsen-Lexikon

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Abschwächung: rückläufige Tendenz an der Börse.

Agio: Aufgeld bei Wertpapieren. Betrag, der bei der Neuausgabe von Wertpapieren den Nennwert übersteigt.

Aktie: Urkunden, die dem Aktionär einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft und meist auch bestimmte Unternehmensrechte bestätigen (im römischen Recht ist actio das Anteilrecht). Ein Aktionär ist also Miteigentümer am Vermögen der Aktiengesellschaft. Es gibt verschiedene Typen von Aktien: Inhaberaktien (Inhaberpapiere), Namensaktien (Namenspapiere). Siehe auch: Stammaktie und Vorzugsaktie.

Aktienanalyse: Aufgaben der Aktienanalyse sind Information und Prognose. Unter Chart-Analyse versteht man eine grafische Methode zur Analyse des Kursverlaufs. Die Fundamentalanalyse erarbeitet wichtige Unternehmensdaten zur Beurteilung einer Aktie, auch Größen wie etwa Auftragseingang, die Lohnentwicklung oder die Wechselkurse.

Aktiengesellschaft (AG): Handelsgesellschaft, deren Gesellschafter (Aktionäre) mit Einlagen an dem in Aktien aufgeteilten Grundkapital beteiligt sind, wobei ihre Haftung auf die Einlage beschränkt ist.

Anfangskurs (Eröffnungskurs): Der zu Beginn der Börse bei den fortlaufend gehandelten Papieren festgestellte Kurs.

Anleiherendite: Ertragskraft einer Anleihe, stellt Beziehung zwischen den investierten Geldbetrag und den zukünftigen Zahlungsrückflüssen her. Faustformel für Renditeberechnung festverzinslicher Wertpapiere:
 
Nennwert-aktueller Kaufpreis
Nominalzins + 

 
Restlaufzeit in Jahren
Rendite = 

*100%
 
Börsenkurs+Stückzinsen

Arbitrage: Ausnutzung von Kursunterschieden derselben Wertpapiere an verschiedenen Wertpapierbörsen zum gleichen Zeitpunkt. Am Platz der niedrigeren Kurse wird gekauft, am Platz der höheren Kurse wird verkauft.

Baisse: Starke bzw. über längere Zeit andauernde starke Kursrückgänge an der Börse. Auch Bärenmarkt genannt.

Begebung: siehe Emission.

Behauptet: Gibt der Kurs eines Wertpapiers trotz größerer Verkaufsaufträge nicht wesentlich nach, so hat er sich "behauptet".

Bonus: Zusätzlich zur Dividende gewährte Sondervergütung an die Aktionäre. Mögliche Anlässe sind etwa ein Firmenjubiläum oder besonders erfolgreiche Geschäftsabschlüsse.

Börse: Die Börse ist der Markt (Treffpunkt von Angebot und Nachfrage) für Wertpapiere. Die deutschen Wertpapierbörsen unterliegen der staatlichen Aufsicht.

Brokerhaus: Berufsbezeichnung für Wertpapierhändler und -makler im englischspr. Raum und Japan. Im Unterschied zum deutschen Makler darf ein Broker auch im Kundengeschäft tätig sein.

Courtage: Gebühr des Maklers, der von beiden Partnern, zwischen denen er ein Wertpapiergeschäft vermittelt hat, zu bezahlen ist.

DAX: Abkürzung für Deutscher Aktienindex. Gemeinsamer Index der deutschen Wertpapierbörsen auf der Grundlage von 30 ausgesuchten deutschen Aktienwerten. Basis für Indexkontrakte im Rahmen der deutschen Terminbörse.

Depot: Die Verwahrung von Wertpapieren gegen Gebühren bei einer Bank, wobei auch die Verwaltung (etwa das Einziehen der Dividende oder Zinsen und die Ausübung von Bezugsrechten) mit einbezogen ist. Wertpapiere können für jeden Kunden gesondert in einem Streifband (Streifbanddepot) oder mit Zustimmung des Kunden auch bei einer Wertpapiersammelbank (Girosammeldepotkonto) verwahrt werden. Letzteres ist die übliche und kostengünstigere Form.

Disagio: Unterschied zwischen dem Nennwert eines festverzinslichen Wertpapiers und seinem darunterliegenden Ausgabekurs (wird auch Abgeld genannt).

Dividende: Jeder Aktionär hat Anspruch auf einen der Höhe seines Aktienbesitzes entsprechenden Teil des ausgeschütteten Jahresgewinns seiner Gesellschaft. Dieser Teil des Gewinns heißt Dividende (Lat. dividere: aufteilen, verteilen).

Dividendenrendite: Verhältnis der Dividende je Aktie zum aktuellen Börsenkurs in Prozent. Sie gibt an, wie sich das eingesetzte Kapital gemessen am Tageswert der betreffenden Aktie verzinst.
Dividende je Aktie
Dividendenrendite = 

 * 100%
aktueller Kurs

Effekten: Bezeichnung für Wertpapiere, die an der Börse handelbar sind.

Einheitskurs (Kassakurs): Für viele Wertpapiere wird während der Börsenzeit der Kurs nur einmal festgesetzt und nicht fortlaufend.

Emission (Begebung): Ausgabe von Wertpapieren, also ihre Unterbringung im Publikum und Einführung in den Handel. Dies geschieht in der Regel durch Vermittlung einer Gruppe von Kreditinstituten (Emissionskonsortium). Emissionen werden auch benutzt als Bezeichnung für bereits ausgegebene Anleihen.

Emittent: Unternehmen oder öffentliche Körperschaft, die Aktien beziehungsweise Rentenwerte oder Genußscheine ausgibt.

Eskomptieren: Bei der Bewertung von Wertpapieren ein Ereignis berücksichtigen, bevor es eingetreten ist.

Explorationsgesellschaft: Gesellschaft mit dem Zweck der Finanzierung der Erforschung von Rohstoffvorkommen, z.B. zur Finanzierung von Probebohrungen.

Festverzinsliche Wertpapiere (Rentenwerte): Alle Wertpapiere, die während ihrer gesamten Laufzeit zu einem vereinbarten, festen (unveränderlichen) Satz verzinst und zu festgelegten Bedingungen (Terminen) getilgt (=zurückgezahlt) werden, etwa Anleihen, Kommunalobligationen, Pfandbriefe und Bankschuldverschreibungen.

Freiverkehr: Handel in Wertpapieren, die weder zur amtlichen Notierung noch zum Geregelten Markt zugelassen sind.

Fungibel: Waren oder Werte, die untereinander vertretbar, gegenseitig austauschbar sind.

Genußschein: Ein Wertpapier, das Vermögensrechte an einer Gesellschaft (in der Regel auf Gewinnanteile und / oder Liquidationserlös) verbrieft, aber nicht mit Mitglieds-, insbesondere Stimmrechten verbunden ist. In der Börsensprache "Genüsse".

Gewinnmitnahme: Verkauf von Wertpapieren mit dem Ziel, den Kursgewinn zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis zu realisieren.

Grundkapital: in der Satzung einer Aktiengesellschaft festgelegtes Kapital in dessen Höhe die Gesellschaft Aktien ausgibt. Die Satzung bestimmt auch, in wie viele Anteile das Grundkapital eingeteilt ist.

Hausse: starker oder langanhaltender Kursanstieg an der Börse. Auch Bullenmarkt genannt.

Index: Kennziffer, die Veränderungen bestimmter Größen zum Ausdruck bringt und Vergleiche, insbesondere von Wert- und Preisveränderungen ermöglicht. Ein Aktienindex spiegelt den Kursverlauf eines Wirtschaftszweiges oder eines nationalen Marktes wider. Für den deutschen Aktienmarkt werden Indizes von einigen Kreditinstituten, vom Statistischen Bundesamt und von verschiedenen Presseorganen ermittelt.

Insider: Bezeichnung für Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Stellung einen Informationsvorsprung haben. Dessen Ausnutzung zum eigenen Vorteil bei Wertpapiergeschäften ist durch die "Insider-Richtlinien" der Börsen verboten. Verstöße gegen diese Richtlinien können mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden.

Investmentgesellschaften: meist von Banken gegründete Kapitalanlagegesellschaften, die für von ihnen verwaltete Sondervermögen (Fonds) Aktien verschiedener Gesellschaften oder Anleihen kaufen und Anteile an einem solchen Investmentfonds ausgeben. Sie treten dabei als Treuhänder auf und sind auf eine Verteilung der Risiken durch Streuung der im Fonds zusammengefaßten Wertpapiere nach Branchen und Gesellschaften verpflichtet.

Kapitalertragsteuer: besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, bei Dividendenzahlung werden von vornherein 25 Prozent des ausgeschütteten Betrags als Kapitalertragssteuer einbehalten. Dieser Steuerabzug wird als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Aktionärs angerechnet.

Körperschaftssteuer: Einkommensteuer juristischer Personen, Aktiengesellschaften müssen diese Steuer auf ihren Gewinn zahlen. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung kann sich der Aktionär diese gezahlte Steuer auf die Dividende als Steuergutschrift auf seine Steuerschuld anrechnen lassen. Diese Steuergutschrift beträgt 9/16 der Bardividende.

Kassakurs: siehe Einheitskurs

Kupon: Besonderes Wertpapier, auch Dividendenschein genannt, das zur Aktie gehört und auf dessen Vorlage die Dividende ausgezahlt wird. Auch die den verzinslichen Wertpapieren beigegebenen Zinsscheine werden Kupon genannt.

Kurs: Preis, der sich durch Angebot und Nachfrage für Wertpapiere an den Börsen bildet.

Kursblatt: Jede deutsche Wertpapierbörse gibt an jedem Börsentag ein Amtliches Börsenblatt heraus. Es enthält die Tageskurse aller an der jeweiligen Börse notierten Papiere.

Kurs/Gewinn-Verhältnis: eine der gebräuchlichsten Kennzahlen der Aktienanalyse. KGV gibt an, wie oft der Gewinn pro Aktie im aktuellen Kurs enthalten ist.Je niedriger, desto besser.

Makler: Wertpapierhändler
- Kursmakler: Vereidigter Börsenmakler, der die Kurse für die von ihm betreuten Wertpapiere auf der Grundlage von Kauf- und Verkaufsaufträgen ermittelt und in begrenztem Maße Käufe und Verkäufe für fremde und eigene Rechnung abschließt.
- Freimakler: Kaufen und verkaufen Wertpapiere auf eigenen Namen und eigenes Risiko und vermitteln Geschäfte zwischen den anderen Börsenbesuchern.

Mantel und Bogen: Zu jeder Aktienurkunde (in der Fachsprache: Mantel) gehört ein Bogen mit 10 oder 20 Dividendenscheinen und einem Erneuerungsschein (Talon), der zum Bezug eines neuen Bogens berechtigt. Die Dividende wird dem Aktionär gegen Vorlage des jeweils fälligen Dividendenscheines direkt von der Aktiengesellschaft, üblicherweise aber von dem Kreditinstitut ausgezahlt. Mäntel und Bögen werden aus Sicherheitsgründen bei den Kreditinstituten getrennt verwahrt.

Marge: Im Wertpapierhandel der Unterschied zwischen Kaufs- und Verkaufskurs.

Nennwert: Auf jeder Aktie aufgedruckter Betrag, er gibt an, mit welchem Anteil der Aktionär am Grundkapital und damit am gesamten Vermögen seiner Aktiengesellschaft beteiligt ist. Der geringste Nennwert einer Aktie ist nach dem (deutschen) Aktiengesetz 5 DM. Höhere Nennwerte lauten auf ein Vielfaches davon, also 50, 100, 200, 500, 1000 DM ...

Option: das Recht, gegen Zahlung einer Prämie innerhalb einer vereinbarten Frist Wertpapiere (Aktien oder Renten) zu einem im voraus bestimmten Kurs zu kaufen oder zu verkaufen.

Optionsanleihe: Wertpapiere, die neben einer festen Verzinsung ein befristetes Bezugsrecht (Option) auf Aktien des betreffenden Unternehmens bieten. Bezugspreis und Bezugsverhältnis für die Aktie werden vor der Emission der Optionsanleihe festgelegt. Nach Ausübung des Bezugsrechts oder Trennung des Optionsrechts bleibt die Optionsanleihe als gewöhnliche Schuldverschreibung bis zu ihrer Rückzahlung bestehen. Mittlerweile werden auch Anleihen mit Optionsscheinen angeboten, die zum Bezug weiterer Anleihen berechtigen.

Optionsscheine: Das verbriefte, mit der Optionsanleihe ausgegebene Recht auf Bezug von Aktien oder von Anleihen. Optionsscheine können getrennt von der Anleihe an der Börse gehandelt werden. Durch Kauf eines Optionsscheines kann ein Anleger schon mit begrenztem Einsatz an den Kurschancen der Aktie teilhaben. Sein Verlustrisiko bleibt auf den Einsatz beschränkt.

Rendite: Bei Wertpapieren der in Prozenten des Erwerbspreises angegebene Ertrag, den das Papier bei Berücksichtigung aller Faktoren (Zins bzw. Dividende, Kurs etc.) jährlich erbringt. Die Rendite ist also in aller Regel nicht mit dem Nominalzins oder dem Dividendenprozentsatz identisch.
siehe auch: Anleihe-Rendite, Dividendenrendite

Renten: siehe festverzinsliche Wertpapiere

Spekulation: meist kurzfristige, auf gewinnbringende Ausnutzung der Preisunterschiede zu verschiedenen Zeitpunkten gerichtete Betätigung an der Börse.

Spesen: Bei Kauf und Verkauf von Wertpapieren über die Börse entstehende Kosten, wie Maklergebühr, Bankprovision und Börsenumsatzsteuer. Diese Spesen machen beim Kauf von Aktien zusammen etwa 1,35 Prozent des Kurswertes aus. Beim Ersterwerb von inländischen festverzinslichen Wertpapieren entstehen diese Spesen nicht.

Stammaktie: Gewährt dem Inhaber die normalen durch das Aktiengesetz festgelegten Anteilsrechte.

Stimmrecht: Jeder Aktionär hat auf der Hauptversammlung sein gesetzlich verankertes Stimmrecht. Die Anzahl der Stimmen, die ein Aktionär auf sich vereint, richtet sich nach dem Nennwert seines Aktienbesitzes. Der Aktionär kann sein Stimmrecht auch von einem Dritten (z.B. Kreditinstitut oder einer Aktionärsvereinigung) ausüben lassen.

Termingeschäft: Wertpapiergeschäft, dessen Bedingungen heute festgelegt werden, das aber erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert wird.

Terminhandel: Wertpapiertransaktionen, deren Erfüllung nicht sofort (Kassageschäft), sondern erst zu einem späteren Termin erfolgt. In der Bundesrepublik findet der Terminhandel an der Deutschen Terminbörse (DTB) statt.

Usancen: Verbindliche Handelsbräuche. Für Börsengeschäfte sind sie in den "Bedingungen für die Geschäfte an den deutschen Wertpapierbörsen" schriftlich niedergelegt.

Variable Notierung (Fortlaufende N.): Für Aktien großer Gesellschaften oder für bestimmte öffentliche Anleihen wird an jedem Börsentag nicht nur ein einziger Kassakurs festgestellt. Alle Geschäfte über mindestens 50 Stück bei Aktien bzw. nominal einer Million Mark bei Renten oder jeweils einem Mehrfachen davon werden besonders notiert. Die letzte Notierung heißt Schlußkurs. Die Aufträge, die unter dem Mindestbetrag bleiben, werden zum Einheitskurs abgerechnet.

Vorzugsaktie: mit Sonderrechten (z.B. Dividendenvorzug, garantierte Mindestdividende) ausgestattete Aktien, in der Regel ohne Stimmrecht.

Wertpapier: Urkunde, in der ein privates Recht verbrieft ist, für dessen Geltendmachung der Besitz der Urkunde erforderlich ist.

Wertpapierkennummer (WKN): Jedes an einer deutschen Börse gehandelte Wertpapier hat eine Wertpapierkennnummer (WKN) und eine zugehörige ISIN (International Securities Identification Number). Auch eine Vielzahl der nicht börsennotierten Wertpapiere verfügt über eine WKN und eine zugehörige ISIN. Um international Wertpapiere eindeutig identifizieren zu können, wurde am 22. April 2003 die WKN offiziell durch die zwölfstellige ISIN abgelöst. Aus praktischen und technischen Gründen wird die WKN weiterhin parallel verwendet. Bei jeder Neuzulassung eines Wertpapiers in Deutschland werden daher eine WKN und eine dazugehörige ISIN vergeben.

Zusatzaktie: werden an Aktionäre gratis ausgegeben, auch als Treueaktien bezeichnet.

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